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VG Potsdam, 29.01.2004 - 2 L 1189/03, 2 L 1212/03 |
Zitiervorschläge
VG Potsdam, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2 L 1189/03, 2 L 1212/03 (https://dejure.org/2004,27304)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Maßstab und Kriterien für die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO; Voraussetzungen einer denkmalrechtlichen Sicherungsanordnung nach § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Potsdam, 29.01.2004 - 2 L 1189/03
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382, 402; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 L 842/02 -, Seite 6 des Entscheidungsabdruckes; bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 3 B 9/03 -, Seite 2 und 3 des Entscheidungsabdruckes. - OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen …
Auszug aus VG Potsdam, 29.01.2004 - 2 L 1189/03
Die Ermächtigung zum Erlass denkmalrechtlicher Sicherungsverfügungen ist jedoch ebenso wie die materiellen Erhaltungsverpflichtungen der Eigentümer denkmalgeschützter Sachen spezialgesetzlich und abschließend im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz geregelt, vgl. auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. November 2002 - 3 A 248/99 -, Seite 10 des Entscheidungsabdruckes, weshalb die Generalklausel des Ordnungsbehördengesetzes als Rechtsgrundlage für ein Handeln des Antragsgegners hier nicht in Betracht kommt.
- VG Potsdam, 29.01.2004 - 2 L 1212/03
Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 S. 1, …
Die Verfahren 2 L 1189/03 und 2 L 1212/03 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen 2 L 1189/03 fortgeführt.